KaLiStrom Steuerbar §14a (für Wallboxen, Wärmepumpen, Speicher und Klimageräte)
Die Festlegungen der Bundesnetzagentur vom 27.11.2023 im Sinne des § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ermöglichen es den Netzbetreibern ab dem 01.01.2024 steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW in der Leistung temporär zu reduzieren, wenn dies notwendig ist, um eine Gefährdung oder Störung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Netzes abzuwenden. Als Ausgleich für die Steuerbarkeit erhalten Kundinnen und Kunden reduzierte Netzentgelte.
Für folgende steuerbare Verbrauchseinrichtungen in der Niederspannung mit einer installierten Leistung von über 4,2 kW ist die Teilnahme an der Neuregelung verpflichtend:
- Wärmepumpen inkl. Zusatz- oder Notheizvorrichtungen
- nicht öffentliche Ladepunkt für Elektromobile bzw. Wallboxen
- Batteriespeicher mit Netzbezug
- Klimageräte
Wenn Sie ab dem 01.01.2024 eine der oben genannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen in Betrieb nehmen wollen, müssen Sie die steuerbaren Verbrauchseinrichtung bei Ihrem Netzbetreiber anmelden. Da der Netzbetreiber nicht direkt mit Ihnen abrechnet, erhalten Sie die Rabatte auf die Netzentgelte über uns als Ihren Stromlieferanten in der Jahresrechnung.
Es besteht aktuell ein Wahlrecht zwischen zwei Modulen. Ab 2025 wird ein drittes Modul hinzugefügt.
- Modul 1:
Haushaltsstrom und steuerbare Verbrauchseinrichtungen werden über einen Zähler gemeinsam gemessen. Hierbei wird eine pauschale Reduzierung auf das Netzentgelt gewährt. Diese setzt sich derzeit aus einer jährlichen Bereitstellungsprämie in Höhe von 80,00 Euro (brutto) zuzüglich einer Stabilitätsprämie zusammen, die sich nach der Formel „3.750 kWh x örtlicher Arbeitspreis Niederspannung in EUR/kWh x 0,2“ errechnet.. - Modul 2:
Der Haushaltsstrom und die steuerbare Verbrauchseinrichtungen werden jeweils über einen separaten Zähler gemessen. Für den Strombezug der steuerbaren Verbrauchseinrichtung wird ein Rabatt von 60% auf den Netzentgeltarbeitspreis pro Kilowattstunde (kWh) gewährt.
. - Modul 3 (ab 01.04.2025):
Im Modul 3 wird ein zeitvariables Netzentgelt angeboten. Es soll über ein niedrigeres Netzentgelt ein Anreiz dafür geschaffen werden, seinen Verbrauch in Zeiten zu verlegen, in denen die Netzauslastung niedrig ist.
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Preisinformation
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Strom Sondertarife ab 01.01.2025
Strom Sondertarife ab 01.01.2024
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